Bestuhlungspläne - Entrauchungspläne - Löschwasser Rückhalte bzw. Abwasserpläne
Bestuhlungspläne
Für die jeweilige Nutzung eines Raumes wird hiermit die Anzahl der
Besucher und die Anordnung der Sitz- und Stehplätze abgestimmt.
Bestuhlungspläne unterliegen nach der Versammlungsstättenverordnung
(VStättV) zur Pflicht jedes Raumes eines Gebäudes in denen sich gleich-
zeitig mehr als 200 Personen / Besucher befinden.
Auch dient dieser in Sportstadien mit mehr als 5000 Besuchern.
Bestuhlungspläne sind vom Betreiber oder Veranstalter zu erstellen
und der Behörde zur Genehmigung vorzulegen.
Entrauchungspläne
Nutzen der Feuerwehr zur schnellen Entrauchung von Gebäuden,
in denen sich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befinden.
Es werden sämtliche technische und natürliche Be- und Entlüftungs-
maßnahmen inkl. Höhe der Luftströmungen, Entrauchungshinweise,
wichtige Entrauchungsschächte, usw.. dargestellt.
Löschwasser-Rückhalte bzw. Abwasserpläne
Beinhalten für die Feuerwehr:
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Abwasserpläne gehören zur Gruppe der Feuerwehrpläne gemäß DIN 14 095.
Sinn und Zweck dieser Pläne ist es, Übersicht über Fragen der Löschwasser-rückhaltung zu geben, bzw. die Situation des örtlich vorhandenen Abwasser-
netzes auf dem Betriebsgelände bis hin zur Einleitung ins öffentliche Kanalnetz
oder zum Oberflächenwassereinlauf zu dokumentieren.
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